BAUMSCHUTZVERORDNUNG

Baumfällung in Pforzheim:

Baumfällgenehmigung beantragen – wann ist sie nötig?

 

Grundsätzlich kann für das Fällen von Bäumen eine Genehmigung erforderlich sein, wenn diese aus bestimmten Gründen unter besonderem Schutz stehen. Im Folgenden werden die wichtigsten Schutzkategorien erläutert:

 

Bäume als „Geschützte Landschaftsbestandteile“

In vielen Städten und Gemeinden regeln Baumschutzverordnungen oder -satzungen, dass bestimmte Bäume (beispielsweise mit einem festgelegten Mindeststammumfang) nur in Ausnahmefällen gefällt werden dürfen. Außerdem sind in Baden-Württemberg Alleen generell gesetzlich geschützt und dürfen nicht zerstört oder wesentlich beeinträchtigt werden.

 

Bäume als Naturdenkmal

Wenn Bäume zu Naturdenkmalen erklärt wurden, unterliegen sie strengen Auflagen. Sie dürfen weder zerstört noch verändert werden.

 

Artenschutz und saisonale Verbote

Zeitraum 1. März bis 30. September: In dieser Zeit ist es in der Regel nicht gestattet, Bäume zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Erlaubt sind nur schonende Pflege- und Formschnitte, um beispielsweise den Zuwachs zu regulieren oder die Gesundheit des Baumes zu erhalten. Ausnahmen gelten, wenn etwa die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss.

 

Ausnahmen vom saisonalen Verbot: Für Bäume im Wald, in Kurzumtriebsplantagen und auf gärtnerisch genutzten Flächen (z.B. private Gärten, Kleingärten, öffentliche Parks) gelten diese Einschränkungen nicht.

 

Ganzjähriger Artenschutz: Selbst wenn andere Vorschriften eine Fällung grundsätzlich zulassen, muss darauf geachtet werden, dass keine geschützten Tierarten geschädigt oder gestört werden. Das bedeutet beispielsweise, dass belegte Nester nicht zerstört und Tiere nicht bei der Fortpflanzung gestört werden dürfen. Manche Vogelarten (z.B. Störche) nutzen ihre Nester sogar mehrmals im Jahr, sodass hier ein ganzjähriger Schutz besteht.

 

Fazit: Wer einen Baum fällen will, sollte sich vorab über die geltenden Baumschutzregelungen, Naturdenkmal- oder Artenschutzvorschriften in seiner Gemeinde erkundigen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden.

 

Weitere Infos finden Sie hier bei der Stadt Pforzheim >